Auf dieser Seite versuchen wir für Sie die wichtigsten aktuellen Informationen zusammenzustellen, die uns gemeinsam gut durch diese turbulente Coronazeit bringen.
Die Grundschulen starten ab dem 11.01.2020 zunächst ohne Präsenzpflicht!
Nach derzeitigem Planungsstand erhalten die Schulen am 07.01.2021 neue Informationen, wie ab dem 13.Janunar 2021 verfahren wird.
07.01.2021 und 08.01.2021 sind unterrichtsfrei!
Nachweis für den Bedarf einer Notbetreuung
Informationen zu finanzieller Unterstützung für Familien
Aktuelle Verordnungen:
9. Corona Eindämmungsverordnung vom 15. Dezember 2020
Rahmenplan für die Hygienemaßnahmen, den Infektions- und Arbeitsschutz an Schulen
im Land Sachsen-Anhalt während der Corona-Pandemie
Allgemeinverfügung zur Kindernotbetreuung
Formular Bedarfsanmeldung für die Notbetreuung.
- alle Schüler*innen mit speziellen sonderpäd. Förderbedarf sowie Kinder mit einem zusätzlichen Anspruch nach § 8 KiFöG LSA, die uas familiären Gründen auf eine Betreuung angewiesen sind,
- Kinder, die nach einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherstellung des Kindeswohls eine Kita zu besuchen haben,
- Kinder und deren Perosnensorgeberechtigten im Rahmen einer Eingewöhnung, insoweit ein Anspruch auf Notbetreuung bestehen würden,
- die zur Wahrnehmung der notwendigen Bildungs- und Betreuungsaufgaben erforderlichen Beschäftigten
- Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind, wenn ein Erziehungsberechtigter zur Gruppe der im Bereich der kritischen Infrastruktur tätigen, unentbehrlichen Schlüsselpersonen nach Absatz 5 des § 11 gehört; diese Betreuung soll erfolgen, sofern eine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten und Arbeitsgestaltung (z. B. Homeoffice) nicht gewährleistet werden kann.
Wir haben eine HOMESchooling-Ideenkiste für Sie zusammengestellt.
"Mit Kindern zuhause - Informationsblatt für Eltern zu Medien, Falschmeldungen und Challenges"
Informationen zu Corona und digitale Arbeit